Haben Sie Ihren EU-Führerschein über uns erworben? Dann übernehmen wir die Umschreibung in einen deutschen Führerschein nach der üblichen Frist von 6 Monaten – völlig kostenlos!
Wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten und Verfahren zum Erwerb Ihres eigenen EU-Führerschein
Keine Vorkasse – 100 % Sicherheit für Sie!
Bei uns zahlen Sie erst nach erfolgreicher Leistungserbringung. Keine Anzahlungen, keine versteckten Kosten – volle Transparenz und Sicherheit für unsere Kunden!
Rechtliche Unterstützung inklusive
Sollten Sie rechtliche Unterstützung benötigen, übernehmen wir alle außergerichtlichen sowie gerichtlichen Kosten für Sie. Ihre Sicherheit und Rechtssicherheit stehen bei uns an erster Stelle!
Ihr EU-Führerschein in nur 14 Tagen – garantiert!
Wir wissen, wie wichtig Mobilität ist. Daher garantieren wir Ihnen den Erhalt Ihres EU-Führerscheins innerhalb von 14 Werktagen – schnell und zuverlässig!
Kostenlose Umschreibung in den deutschen Führerschein
Nach nur 6 Monaten können Sie Ihren EU-Führerschein kostenlos in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen – ganz ohne zusätzliche Prüfungen oder versteckte Gebühren!

Über 30 Jahre Erfahrung

Offiziell bestätigt vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg & im EUCARIS-Register abrufbar. Sie können über uns einen EU-Führerschein aus Polen erwerben – ganz ohne MPU-Test und auf Grundlage der europäischen Gesetzgebung. Damit sind Sie sowohl in Deutschland (trotz MPU-Auflage), als auch in Österreich und der Schweiz wieder mobil.
- Neuerwerb eines EU-Führerscheins – gültig in der gesamten EU sowie darüber hinaus
- Kein MPU-Test erforderlich – Alternative zur deutschen MPU-Auflage
- Anerkannt & rechtssicher – Offizielle Bestätigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg
- Eingetragen & abrufbar über das EUCARIS-Register – für maximale Transparenz & Sicherheit
- Schnelle & unkomplizierte Abwicklung – Tausende zufriedene Kunden
Jeder EU-Führerschein wird einzeln durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geprüft und schriftlich bestätigt.
So sind Sie auf der sicheren Seite und erhalten eine rechtsgültige Fahrerlaubnis, die europaweit anerkannt & über EUCARIS abrufbar ist.
📜 Europäische Gerichtshof-Beschlüsse bestätigen die Rechtmäßigkeit
Bereits über 5.000 zufriedene Kunden haben sich für diese Möglichkeit entschieden.
Die Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) sowie die deutsche Rechtsprechung haben den Neuerwerb eines EU-Führerscheins im europäischen Ausland als rechtsgültige Alternative zur MPU bestätigt.
💰 100 % sicher – Kein Risiko, keine Anzahlung!
Erwerben Sie Ihren EU-Führerschein ohne Vorkasse – keine Anzahlung erforderlich!
Wir sind zuverlässiger als andere Agenturen und begleiten Sie sicher durch den gesamten Prozess.


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Uns zu kontaktieren ist der einfache Teil, kontaktieren Sie uns über WhatsApp oder indem Sie das Formular auf der Kontaktseite ausfüllen

Schritt für Schritt
Befolgen Sie die von unseren Experten bereitgestellten Schritte für einen reibungslosen Ablauf
Alles gut
Professionelle Überprüfungen werden durchgeführt, um sicherzustellen, dass alles Notwendige bereitgestellt wird. Jetzt lehnen Sie sich einfach zurück und entspannen Sie sich.
Wenn Sie mit Berlin Global Logistics zusammenarbeiten, erhalten Sie das Beste. Wir bieten anpassungsfähige Lösungen, die es Ihnen ermöglichen, an dem gesamten Prozess teilzunehmen.
Gesetzlich bestätigt – Seit dem Jahre 1992 hat der Europäische Gerichtshof insgesamt elf Mal entschieden, das ein gegenseitiges Anerkennungspostulat besteht.
Insbesondere ist der Besitz und der Erwerb eines solchen EU-Führerscheins als Beweis dafür anzusehen, das der Inhaber des EU-Führerscheins am Tag der Ausstellung die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt hat.
Und zwar Mindestvoraussetzungen sowohl hinsichtlich der geistigen und körperlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis, als auch hinsichtlich des Wohnsitzerfordernisses.
Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zuletzt am 17. Januar 2014 zum Aktenzeichen 16a, 1292/10 entschieden und taucht immer wieder in den Urteilsbegründungen auf.
Die Ausstellung des EU-Führerscheins ist zunächst ein Beleg dafür das die Voraussetzungen vom Ausstellerstaat überprüft worden sind, und die deutschen Behörden und die deutschen Gerichte sind zunächst an diese Feststellungen gebunden.
Diese Grundsätze wurden mehrfach von deutschen Verwaltungsgerichten bestätigt – zuletzt durch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az. 16a, 1292/10) am 17. Januar 2014.
Das bedeutet für Sie:
Ein legal ausgestellter EU-Führerschein ist uneingeschränkt gültig.
Deutsche Behörden & Gerichte sind an die Entscheidung des Ausstellerstaates gebunden.
Die Rechtsprechung bestätigt: Ein EU-Führerschein darf nicht einfach verweigert oder infrage gestellt werden.
Fazit: Ein EU-Führerschein ist eine sichere & rechtlich anerkannte Möglichkeit, wieder mobil zu werden – ohne MPU & mit voller Gültigkeit!
Lassen Sie sich beraten & starten Sie jetzt!
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Offiziell anerkannt | 100 % rechtsgültig | EU-weit gültig

Julia Keys

Francis Muller

